Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Metzentaler Graben und Heimersheimer Bach (Gewässer III. Ordnung), Fl. 11, Nr. 116/6 in der Gemarkung Alzey-Heimersheim eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragstellerin für das Vorhaben ist die Die Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Str. 42, 55232 Alzey.

Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass für das oben genannte Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Wesentliche Gründe der Entscheidung:
Die Stadtverwaltung Alzey beabsichtigt, den Engbach (Metzentaler Graben) auf einer Länge von ca. 300 m naturnah umzugestalten. Die hierzu erforderlichen Flächen befinden sich in öffentlicher Hand. Die Entwicklungsmaßnahmen sind u. a. notwendig, da die Gewässer einen unbefriedigenden strukturellen und damit biologischen Zustand auf-weisen. Durch Initialmaßnahmen wird eine Eigenentwicklung der Gewässer angestoßen.
Auf bachnahen Flächen sollen strukturfördernde Maßnahmen für das Gewässer und seiner Aue durchgeführt werden. Das Gewässer wird verflacht, damit sich dessen Lauf frei entwickeln und in die Aue ausufern kann. Durch die Entwicklung von Feuchtwiesen stellt sich eine auentypische Flora und Fauna ein.

Der Engbach (Metzentaler Graben) wird in diesem Bereich zudem in die Breite entwickelt (z. B. einseitiges Abflachen steiler Uferböschungen, einseitiger Einbau von Wurzelholz und Astwerk im Bachbett). Auf der Fläche wird eine flache Senke zur Entwicklung einer zeitweilig überfluteten Fläche abgegraben. Die Abgrabungstiefe überschreitet, nicht das Maß von 0,70 m. Die Senke kann Abflüsse aufnehmen und zurückhalten. Die Wegeentwässerung soll vorzugsweise in die Fläche geleitet werden um Stoffe vom Gewässer fernzuhalten. Eine in diesem Zusammenhang geplante Sedimentationsmulde soll die gelegentliche Entnahme der Sedimente erleichtern. Der überwiegende Teil der Fläche wird als Auen- und Bruchwald mit umgebendem Grünland entwickelt.

Am Ende des Plangebietes wird der Engbach (Metzentaler Graben) von einem landwirtschaftlichen Weg gekreuzt. An dieser Kreuzung soll eine Furt angelegt werden. Die Furt ist ein Gewinn für das Landschaftsbild und die Erlebbarkeit des Gewässers. Sie wird flach angelegt und kann auch mit schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. In einer Ausbuchtung außerhalb der Fahrspur sind Trittsteine angeordnet. Die Furt ist somit fußgängertauglich. Der seitlich (rechterhand des Engbaches/ Metzentaler Grabens) zuführende Entwässerungsgraben der BAB 63, erhält unmittelbar nach der Furt eine neu gestaltete Einmündung. Die Stationierung der Einmündung bleibt bestehen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Alzey-Worms

Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Postfach 1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@alzey-worms.de
Telefon: 06731 408-0
Fax: 06731 408-84444
URL: https://www.kreis-alzey-worms.eu/