Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 15.06.2018 beantragte Herr Johann Traßl, 92676 Speinshart, beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Erweiterung der bestehenden, bisher baurechtlich genehmigten Biogasanlage am Standort Speinshart, Flurstücke 238, 239 und 240 der Gemarkung Speinshart.
Durch die Erweiterung der Biogasanlage um ein zusätzliches Blockheizkraftwerk, mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 657 kW und einer elektrischen Leistung von 250 kW, überschreitet die Feuerungswärmeleistung die 1 MW-Schwelle und ist daher künftig nach dem Immissionsschutzrecht zu betrachten.
Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV).
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Stadtplatz 38
92660
Neustadt an der Waldnaab
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
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Datum der Entscheidung
12.12.2019