Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 15.06.2018 beantragte Herr Johann Traßl, 92676 Speinshart, beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Erweiterung der bestehenden, bisher baurechtlich genehmigten Biogasanlage am Standort Speinshart, Flurstücke 238, 239 und 240 der Gemarkung Speinshart.

Durch die Erweiterung der Biogasanlage um ein zusätzliches Blockheizkraftwerk, mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 657 kW und einer elektrischen Leistung von 250 kW, überschreitet die Feuerungswärmeleistung die 1 MW-Schwelle und ist daher künftig nach dem Immissionsschutzrecht zu betrachten.

Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV).
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Stadtplatz 38
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602 79-0
Fax: +49 9602 79-1166
URL: http://www.neustadt.de

Datum der Entscheidung

12.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2019 Öffentl. Bekanntmachung standortbez. Vorprüfung Biogasanlage Traßl ( 2019 Öffentl. Bekanntmachung standortbez. Vorprüfung Biogasanlage Traßl.pdf )