Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Als Ausgleichsmaßnahme für den Bau eines Durchlassbauwerkes für den Kapellenweggraben auf Flurstück 3291/1, Gemarkung und Gemeinde Meßkirch, plant der Zweckverband Industriepark Nördlicher Bodensee die Aufwertung des Kapellenweggrabens auf einer Strecke von ca. 35 m. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Nach Anlage 1 Ziffer 13.18.2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG ist für den naturnahen Ausbau von Bächen und kleinräumige naturnahe Umgestaltungen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Datum der Entscheidung

03.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022.02.03 korrigierte Bekanntmachung UVPG Vorprüfung Durchlass und Aufwertung Kapellenweggraben Meßkirch ( 2022.02.03 korrigierte Bekanntmachung UVPG Vorprüfung Durchlass und Aufwertung Kapellenweggraben Meßkirch.pdf )