Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag der Fa. Alois Weiss GmbH & Co. Tonbergbau KG in 65554 Limburg-Ahlbach auf Genehmigung der Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart der u.g. Grundstücke auf der Gemarkung Weltersburg

Gemarkung Flur Grundstücks-Nr. Rodungsfläche m²
Weltersburg 3 124 8.089
Weltersburg 3 125 5.430
Weltersburg 3 126 29.481

Gesamtumwandlungsfläche 43.000

zur Umsetzung des zugelassenen Teilabschlussbetriebsplanes West mit dem Ziel der Rekultivierung der ehemaligen Abbauflächen im Tontagebau „Erna-Marie“ in Weltersburg.

Grundlage: Zulassung des Teilabschlussbetriebsplanes für den Tontagebau „Erna-Marie“ in der Gemarkung Weltersburg vom
29.04.2021

Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt.

Nach Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann.

Das Forstamt Rennerod stellt fest, dass keine Schutzgebiete entsprechend der Anlage 3 Ziffern 2.3.1 bis 2.3.11 des UVPG durch das forstliche Vorhaben auf der Gemarkung Weltersburg betroffen sind.

Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung von Robiniensukzessionsflächen auf den Rekultivierungsflächen aus dem genehmigten Teilabschlussbetriebsplan des Tontaqebaus „Erna-Marie“ in der Gemarkung Weltersburg keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind.

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Rennerod

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Rennerod@wald-rlp.de

Datum der Entscheidung

30.09.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachungstext UVP-Vorprüfung.pdf )