Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim liegt der Bauantrag auf Nutzungs-änderung eines Ferkelaufzuchtstalles zu einem Mastschweinestall für 1200 Tiere des Herrn Alexander Jacob, Ulsenheim 90, 91478 Markt Nordheim, auf dem Grundstück Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Ulsenheim, vor.


Das o. g. Änderungsvorhaben (vgl. § 2 Abs. 4 UVPG) bildet mit dem südlich gelegenen Mastschweinestall ein kumulierendes Vorhaben (vgl. § 10 Abs. 4 UVPG) da sich die Einwirkungsbereiche überschneiden und das Vorhaben funktional und wirtschaftlich auf-einander bezogen ist (z. B. gemeinsame Kadaverbox, gemeinsames Notstromaggregat, gemeinsame Getreidevorreinigung, etc.).

Da das Änderungsvorhaben jedoch den Prüfwert für die standortbezogene Vorprüfung (Ziffer 7.7.2 der Anlage 1 des UVPG) nicht erreicht, besteht hier nicht grundsätzlich eine UVP-Pflicht, sondern es ist lediglich eine allgemeine Vorprüfung nach der Anlage 3 des UVPG durchzuführen (vgl. § 11 Abs 4 UVPG).

Vom Sachverständigenbüro Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB wurde eine entsprechende Vorprüfung sowie an immissionsschutzrechtliche Stellungnahme angefertigt (Bericht-Nr. MNH-2964-04 vom 07.04.2020).



Ergebnis der Vorprüfung:

Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Das Vorhaben befindet sich außerhalb von wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen. Es handelt sich insbesondere auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Die Umbaumaßnahmen sind weder mit zusätzlichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden noch sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten (§§ 14ff BNatSchG). Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§§ 39 u. 44ff BNatSchG) werden voraussichtlich nicht berührt.

Bezüglich des Lärmschutzes und der Geruchsimmissionen sind keine schädlichen Einwirkungen (erhebliche Belästigungen) zu erwarten.

Durch die Umnutzung des Ferkelaufzuchtstalls zur Mastschweinehaltung werden höhere Emissionen erwartet, die insbesondere im Bereich der Stickstoffdeposition in ökologisch hochwertigen Bereichen auch naturschutzfachlich von Relevanz sind.
Zur Beurteilung wurde eine „Immissionsschutztechnische Stellungnahme Luftreinhaltung“ von Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB vom 07.04.2020 vorgelegt, die unter anderem eine Berechnung der Stickstoffdepositionen in die unterschiedlichen, naturschutzfachlich relevanten Strukturen und Schutzgebiete berücksichtigt.

Aufgrund des Schutzzweckes, der ausschließlich europäische Vogelarten beinhaltet, ist nicht von Beeinträchtigungen des nahegelegenen SPA-Gebietes auszugehen.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die beiden o. g. FFH-Gebiete bzw. ihre Erhaltungsziele sind anhand der vorgelegten Berechnungen ebenfalls nicht zu erwarten, da die ermittelten Stickstoffdepositionswerte (Zusatzbelastung von 0,1-0,2 kg/(ha*a)) unterhalb des Abschneidekriteriums von 0,3 kg/(ha*a) liegen, s. Stickstoffleitfaden BImSchG-Anlagen 2019.

Aus der vorgelegten Prognoserechnung zur Stickstoffeutrophierung geht hervor, dass das Abschneidekriterium von 5 kg/(ha*a) durch die ermittelten Werte (zwischen 0,5 und 1,6 kg/(ha*a)) ebenfalls unterschritten wird, s. Leitfaden Ausbreitungsrechnungen TA Luft, LANUV NRW 2008. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zusatzbelastung auf die o. g. biotopkartierten Vegetationsbestände und die Gehölzbestände keine erheblichen negativen Einflüsse aufweisen wird.

Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Baubehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist,
vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

10.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

A_2019_487_Bekanntgabe_UVP_Vorprüfung ( A_2019_487_Bekanntgabe_UVP_Vorprüfung.pdf )