Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH plant den Ausbau des Gewässers 3.1.1 von Stat. 0+755.9 bis Stat. 1+284.5 einschließlich der Aufhebung der vorhandenen Verrohrung und den Umbau der Durchlässe in der Gemeinde Stapelfeld, Gemarkung Stapelfeld der Flur 7 auf den Flurstücken 1/1, 1/3, 2/2, 2/4 und 2/6.
Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) .
Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien.
Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Bad Oldesloe, den 27. April 2020
Az.: 651-41/071-007
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez. Unterschrift
Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
27.04.2020