Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Öffentliche Bekanntmachung
der Zustimmung zum Ausbauplan im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (Teilgebiet III)
In der Zusammenlegung Weisenbach hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg dem Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung vorhandener Anlagen (Teilgebiet III) am 24.04.2020 zugestimmt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rastatt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Fachbereich Flurneuordnung
Am Schlossplatz 5
76437
Rastatt
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@landkreis-rastatt.de |
Telefon: | 07222 381-4100 |
Fax: | 07222 381-4199 |
URL: | http://www.landkreis-rastatt.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.06.2020 - 26.06.2020