Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 und mit Vorlage einer Neufassung vom 9. Oktober 2014 die Erweiterung ihres Quarzsandtagebaubetriebes (Nassabbau) beantragt. In der Folge wurde mit Schreiben vom 7. August 2017 Antrag auf unwesentliche Änderung des Rahmenbetriebsplanes eingereicht. Hinsichtlich des bestehenden Betriebes wurde mit Datum vom 30. November 2020 die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes schriftlich beantragt. Bei dem in dieser Lagerstätte anstehenden Rohstoffvorkommen handelt es sich um einen grundeigenen Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG), weshalb auf das Vorhaben das BBergG anzuwenden ist. Für das beantragte Erweiterungsvorhaben ist nach § 52 Abs. 2 a Satz 1 BBergG die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplanes zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57 b Abs. 3 BBergG durchzuführen, da es nach § 57 c BBergG i. V. m. § 1, Nr. 1 b bb der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl I S. 1420), in der jeweils geltenden Fassung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Die Entscheidung über die Verlängerung des bisherigen Rahmenbetriebsplanes ergeht nach § 52 Abs. 4 Satz 2 BBergG im nichtförmlichen Verfahren.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abteilung9@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-3300 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://lgrb-bw.de/home/index_html |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
24.01.2022