Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die f & w fördern und wohnen AöR plant in 21465 Reinbek, Sachsenwaldau 8 für das Zutagefördern von Grundwasser zur Eigenversorgung des Betriebes und zur Trinkwasserversorgung eines weiteren Haushaltes einen weiteren neuen Brunnen zu errichten. Dieser Brunnen dient als Redundanzbrunnen.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gemäß § 8 (1) WHG in Vb. m. § 46 (1) WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers einer Erlaubnis. Gegenstand der Planänderung ist die Errichtung eines neuen Brunnens.

Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung nach § 9 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, 06.10.2020
Az.: 55.23.1060/000004
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Gez.
Dr. Sven-Olaf Ipsen

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

06.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

55.23.1060-000004 f & w fördern & wohnen ( 55.23.1060-000004 f & w fördern & wohnen.docx )