Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Abwasserzweckverband „Im Hollmuth“ betreibt seit 1979 eine Verbandskläranlage auf der Gemarkung Bammental mit Einleitung des gereinigten Abwassers der Verbandsgemeinden Bammental, Mauer, Gaiberg, Waldhilsbach und Wiesenbach in die Elsenz. Für die Einleitung des behandelten Abwassers besaß der Abwasserzweckverband eine wasserrechtliche Erlaubnis, (zuletzt erteilt im Rahmen des Ergänzungs- und Änderungsbescheids des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 06.08.1998 für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage sowie die Anpassung der Einleitungsmengen des Planfeststellungsbescheids vom 24.10.1978, zuletzt geändert mit Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid vom 22.05.2000), die bis zum 31.12.2014 befristet war. Der Abwasserzweckverband beantragte daher mit Schreiben vom 18.12.2014 die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in die Elsenz.

Für eine Kläranlage dieser Größenordnung ist nach § 1 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.1.2 des UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgesehen, da für die bestehende Kläranlage noch keine UVP-Vorprüfung durchgeführt wurde.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wasserrechtsamt

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-1725
Fax: 06221 522-91725
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

17.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung keine UVP Pflicht ( Feststellung keine UVP Pflicht.pdf )