Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für die Renaturierungsmaßnahme am Weedgraben (Gewässer III. Ordnung) und am Seebach (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Flomborn (Flur 9, Nr. 124, 143, 148, 149 und Flur 13, Nr. 13) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Antragstellerin für das Vorhaben ist die Ortsgemeinde Flomborn, Langgasse 28, 55234 Flomborn. Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass für das oben genannte Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Es ist beabsichtigt, den Weedgraben in einem naturnah gestalteten Gewässerverlauf über das Gelände, nahe eines bestehenden Fußweges, zu führen. Um die Gewässerstrukturgüte aufzuwerten ist weiterhin geplant, den Weedgraben in einem flachen Winkel an den Seebach anzuschließen sowie diesem innerhalb des kurzen Abschnittes eine zusätzliche Laufschlinge mit Prall- und Gleitufercharakter zu ermöglichen. Ein mit einer Folie künstlich angelegter und mittlerweile undichter und somit trockengefallener Teich (Flur 9, Nr. 124) soll zurückgebaut werden. Besonders schutzwürdige Gebiete und Objekte im Sinne der Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG werden durch das Vorhaben nicht tangiert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232
Alzey
Postfach 1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Telefon: | 06731 408-0 |
Fax: | 06731 408-84444 |
URL: | https://www.kreis-alzey-worms.eu/ |
Datum der Entscheidung
16.05.2019