Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Alt-Neuöttinger Kieswerke GmbH & Co. KG beabsichtigt den Abbau von Kies und Sand im Trockenabbauverfahren mit Teilverfüllung. Das geplante Abbaugebiet „Marienfeld“ hat eine Gesamtfläche (inkl. Sicherheitsbereich) von ca. 19 ha. Es befindet sich mit einer Fläche von ca. 3 ha im Gebiet der Gemarkung und Gemeinde Teising und mit einer Fläche von ca. 16 ha auf dem Gebiet der Gemarkung Raitenhart der Gemeinde Altötting. Das Abbaugebiet liegt zwischen dem Kiesabbaugebiet der Fa. Bachmeier, Teising und dem ehemaligen Kloster Marienfeld. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung. Die beantragte Abbaumenge beträgt 150.000 m³ - 200.000 m³ pro Jahr. Der Abbau soll in vier Abbauabschnitten erfolgen. Die Zu- und Abfahrt befindet sich im Norden des Abbaugebiet über die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Teising und Altötting (Holzhauser Straße). Die Abbautiefe beträgt im Süden max. ca. 10,0 m und im Norden max. ca. 14,0 m. Die Lagerstättenvorräte betragen ca. 1,79 Mio. m³. Für den Abbau wird ein Zeitraum von 13 Jahre veranschlagt. Die Teilverfüllung soll in einer Gesamtstärke von 3,30 m erfolgen. Dabei soll ausschließlich gewässerneutrales, schadstofffreies und unbedenkliches mineralisches Fremdmaterial aus unbelasteten Bereichen (sog. Z 0-Material) verwendet werden. Herr Josef Michael Bachmeier beabsichtigt die Erweiterung des Kiesabbaus im Trockenabbauverfahren mit Teilverfüllung. Das geplante Erweiterungsgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 5,9 ha. Es befindet sich mit einer Fläche von ca. 2,8 ha im Gebiet der Gemarkung und Gemeinde Teising und mit einer Fläche von ca. 3,1 ha auf dem Gebiet der Gemarkung Raitenhart der Gemeinde Altötting. Die derzeit noch offene, nicht rekultivierte Gesamtfläche liegt bei ca. 5 – 6 ha. Die gesamte noch nicht wieder hergestellte Fläche liegt einschließlich der Erweiterung dann bei 11,4 ha. Das Erweiterungsgebiet liegt zwischen der bereits bestehenden Kiesgrube von Herrn Bachmeier und dem o. g. geplanten Kiesabbaugebiet der Alt-Neuöttinger Kieswerke GmbH & Co. KG Beabsichtigt ist weiterhin ein Trockenabbau mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung. Die beantragte Abbaumenge beträgt 20.000 m³ - 30.000 m³ pro Jahr. Die Zu- und Abfahrt erfolgt wie bisher über die bereits bestehende Kiesgrubenzufahrt im westlichen Bereich der Kiesgrube in Richtung Gewerbegebiet Teising. Die Abbautiefe beträgt ca. 11,0 m. Das Kiesvolumen beträgt ca. 615.000 m³. Die Erweiterungsfläche ist auf ungefähr 20 – 30 Jahre konzipiert. Die Teilverfüllung soll so erfolgen, dass das Gelände an die angrenzende Rekultivierungssohle der Alt-Neuöttinger Kieswerke GmbH & Co. KG bündig anschließt und einer landwirtschaftlichen Bodennutzung rückgeführt wird. Die beiden Abbaugebiete grenzen unmittelbar aneinander. Ein Grenzabstand wird nicht eingehalten. Die beiden beantragten Abbauflächen liegen gemäß Regionalplan 18 Südostoberbayern im Vorbehaltsgebiet 101K2 für Bodenschätze (Kies/Sand). Für das beantragte Vorhaben der Alt-Neuöttinger Kieswerke GmbH & Co. KG ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil eine Abbaufläche von mehr als 10 ha beantragt wird. Für das beantragte Vorhaben von Herrn Bachmeier ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 5,9 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil der beiden abgrabungsrechtlichen Verfahren. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Altötting als Untere Abgrabungsbehörde.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

07.12.2021

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

26.11.2020

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.07.2020 - 17.08.2020