Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Neugenehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage der Diez Peter und Hannelore GbR, vertreten durch Peter und Hannelore Diez, Altziegenrück 19, 91459 Markt Erlbach auf dem GrdSt. Fl.Nr. 501 u. 699, Gem. Eschenbach, vor.

Die Diez Peter und Hannelore GbR betreibt auf dem o.g. Grundstück eine Biogasanlage. Die Biogasanlage wurde am 11.12.1995 erstmals bauaufsichtlich genehmigt. In den Jahren 2005 bis 2009 kam es mehrfach zu Erweiterungen, welche ebenfalls baurechtlich genehmigt wurden. Die Biogaserzeugungsanlage wurde nach entsprechender Gesetzesänderung mit Schreiben vom 20.08.2012 gem. § 67 BImSchG angezeigt. Sie wurde der Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zugeordnet. Den Schwellenwert der Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV von 1 MWFWL erreichte die Anlage aufgrund der bisherigen Motorleistung von 986 kWFWL nicht.

Nun soll ein dritter Gas-Otto-Motor mit einer Leistung von 1.095 kWFWL (430 kWel) installiert werden. Dies soll eine flexible Betriebsweise zur Abdeckung der Spitzenlasten im Stromnetz ermöglichen. Aufgrund des zumindest zweitweise gleichzeitigen Betriebs sind die Feuerungswärmeleistungen der Verbrennungsmotoren zu addieren:

2 x 493 kWFWL + 1.095 kWFWL = 2.081 kWFWL bzw. 2,081 MWFWL.

Damit wird der Schwellenwert der Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erstmals überschritten.

Ferner soll das Endlager 1 mit einem größeren Doppelmembrangasspeicher ausgerüstet und zudem zwei weitere (offene) Endlager errichtet werden. Ebenso ist eine Steigerung des Substratinputs von ehemals 35 t/d auf 38,4 t/d vorgesehen.

Dies führt zur Steigerung der Biogaserzeugung von ca. 1,5 Mio Nm³/a auf ca. 1,62 Mio. Nm³/a. Der Schwellenwert der Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV ist damit weiterhin überschritten.

Die Verbrennungsmotoranlage stellt die Hauptanlage und die Biogaserzeugungsanlage die Nebenanlage der Gesamtanlage dar.

Durch die erstmalige Überschreitung des Schwellenwertes der Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wird eine Neugenehmigung i.S.v. § 4 BImSchG erforderlich. Durch die baulichen und betrieblichen Maßnahmen der Biogaserzeugung liegt zweitrangig eine Änderung einer Anlage nach Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV vor.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 1 a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist.

Durch die Blockheizkraftwerke erfolgt die Verstromung des erzeugten Biogases. Besondere Gefahren und Risiken sind mit dem Betrieb der Anlage nicht verbunden. Umweltauswirkungen werden durch entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Das Vorhaben befindet sich außerhalb von wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen. Es handelt sich insbesondere auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

21.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2020-1_Bekanntgabe_UVP ( I-2020-1_Bekanntgabe_UVP.pdf )