Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Umsetzung der geplanten Maßnahme stellt eine deutliche Verbesserung für die Schutzgüter Tiere und Wasser dar, da naturnahe Gewässerstrukturen geschaffen werden, die Lebensräume im Gewässer darstellen. Die Wertigkeit der Biotope im Untersuchungsraum bleibt erhalten oder wird aufgewertet, auch wenn aus terrestrischen Lebensräumen amphibische und aquatische werden. Der Gewässerlebensraum für Fische, Neunaugen, Wirbellose und Amphibien/Reptilien wird aufgewertet. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erfolgen für Tiere/biologische Vielfalt nicht. Die Fläche der Maßnahmen wird nicht verbraucht sondern stellt sich nach der Entwicklung innerhalb der Fläche für Natur und Umwelt positiv dar. Für den Boden ergibt sich in der Betriebsphase keine weitere Störung. Das Landschaftsbild hat sich während der Bauphase verändert und bleibt auch während der Betriebsphase verändert. Durch die sukzessive Entwicklung der Gehölzpflanzungen und -entwicklung wird das Gebiet in einen naturnäheren Zustand gebracht, was zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führt. Kultur- und sonstige Sachgüter werden in der Betriebsphase nicht beeinträchtigt. Weitere negative und erhebliche Umweltauswirkungen auf die Qualitäts- und Schutzkriterien sind nicht zu erwarten, da es sich insgesamt um Maßnahmen im Sinne der EG-WRRL handelt. Die geplanten Maßnahmen entsprechen damit den Zielen der EU-WRRL zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer. Die Ziele des FFH-Gebietes werden durch die Maß-nahmen bei Beachtung von Minimierungsmaßnahmen (u.a. temp. Sandfang) nicht beeinträchtigt. Auch wenn an Radesforder Au und Rothenmühlenau nach BNatSchG Beeinträchtigungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere und Wasser sowie Belastungen durch Lärm während der Bauzeit erfolgen, findet doch langfristig gesehen eine Verbesserung der Biotopstrukturen an und im Gewässer, der Lebensräume und des Landschaftsbildes statt, so dass diese als aus-gleichbar eingestuft werden können. Die Darstellung von Eingriff und Ausgleich gemäß § 14 BNatSchG, sowie die Konkretisierung von Minimierungsmaßnahmen erfolgt im LBP und in der Artenschutzprüfung/FFH-Prüfung als Teil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Umsetzung von Minimierungsmaßnahmen ist dann Teil der Umsetzung und damit gesichert. Dauerhafte erhebliche nachteilige und nicht ausgleichbare Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. Anlage 2 UVPG sind nicht zu erwarten. Insgesamt ist eine Aufwertung der Funktionen im Naturhaushalt zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung i.S. des UVPG ist daher aus Umweltgesichtspunkten nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/