Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Hermeskeil hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz für die Renaturierung des Osterbachs und der Wadrill (Gewässer III. Ordnung) auf einer Länge von rund 11,5 km auf den Gemarkungen Grimburg und Reinsfeld auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Hermeskeil beantragt. Die Wadrill und der Osterbach sollen naturgerecht gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen und somit die ökologische Aufwertung soll wieder hergestellt werden. Hierzu zählt auch die Beseitigung der Betonhalbschalen, Verrohrungen und massiven Befestigungen sowie die Herstellung einer durchstrukturierten Gewässersohle mit heterogenem Steinmaterial. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 7 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
04.07.2019