Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, strebt in Bezug auf die erteilte Genehmigung vom 20.12.2018 für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) die Erlassung eines Ergänzungsbescheids im laufenden Rechtsmittelverfahren an. Die ursprüngliche Nebenbestimmung zur Mahdabschaltung zum Schutz des Rotmilans soll durch diesen Ergänzungsbescheid nicht gelockert, sondern er-weitert werden (Abschaltdauer bei Mahd oder Ernte 4 statt 3 Tage und Erntevorgänge am Standort nicht früher als in der Umgebung). Es handelt sich hierbei um die WEA Typs Enercon E-115, mit einer Leistung von je 3.000 kW tagsüber, am Standort in Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom (HB-20 und 21) bzw. Kempenfeldrom (HB-22), Flur 3 (HB-20 und HB-21) und 5 (HB-22), Flurstück 11 und 12 (HB-20), 16 (HB-21) und 82 (HB-22). Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungung im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
22.09.2021