Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 übergab das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den Antrag der Stadt Stolpen auf wasserrechtliche Genehmigung. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bat um Entscheidung, ob anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.

Das vorliegende Vorhaben umfasst die Errichtung eines grünen Hochwasserrückhaltebeckens im Quellgebiet bzw. im oberhalb des Siedlungsbereiches von Langenwolmsdorf gelegenen Einzugsgebiet des Langenwolmsdorfer Baches bei Gewässer-km 7+875. Das geplante HRB soll der temporären Fassung des bei Stark- und/oder Dauerregen anfallenden wildabfließenden Oberflächenwassers dienen, welches von den betroffenen Offenflächen im Einzugsgebiet kommt. So, dass die Unterlieger bei Hochwasser-Ereignissen besser geschützt werden.

Das Vorhaben „Umsetzung nWAP Langenwolmsdorfer Bach – Maßnahme XII Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Quellgebiet Langenwolmsdorfer Bach“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

15.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung-Langwolmsdorfer Bach ( Bekanntmachung-Langwolmsdorfer Bach.docx )