Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma INRO Industrierohstoffe beantragt, künftig an ihrem Standort Hahnenkammstraße 2, 63811 Stockstadt, folgende Anlagen nach dem Anhang 1 der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) errichten und betreiben zu dürfen: - Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.11.2.3 erfasst, von 10 Tonnen oder mehr je Tag nach Nr. 8.11.2.4 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Nr. 8.12.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 1.000 bis weniger als 15.000 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 bis weniger als 1.500 Tonnen nach Nr. 8.12.3.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zum Umschlagen von Abfällen mit einer Kapazität von 100 Tonnen oder mehr nicht gefährlichen Abfällen je Tag nach Nr. 8.15.3 des Anhang 1 der 4. BImSchV.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739
Aschaffenburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Telefon: | +49 6021 394-0 |
Fax: | +49 6021 394-999 |
URL: | http://www.landkreis-aschaffenburg.de |
Datum der Entscheidung
02.03.2022