Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Kiesabbau im Grundwasser mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Flur-Nrn. 342, 344, 345, 346, 347, 348, 349, Gem. Winden, Markt Haag i.OB. Die Willi Ostermaier GmbH & Co KG beantragt eine Kiesgrube mit der Standortkate-gorie N. Die beantragte Abbausohle liegt bei 524,5 mNN. Die gesamte Abbaufläche umfasst gemäß Antragsunterlagen eine Fläche von 112.985 m². Das errechnete Gesamtabbauvolumen beträgt gemäß Antrag ca. 1.400.000 m³, ausgehend von einem höchsten Grundwasserstand von 529,5 müNN entfallen davon ca. 445.000 m³ auf den Nassabbau. Laut Antragsunterlagen werden in der Grube ca. 712.000 m³ ortseigenes Material (inkl. ca. 214.000m³ Abraum bzw. unverwertbare Lagerstätten-anteile aus den Gruben Schachenfeld I und Schachenfeld II) erwartet, das für die Wiederverfüllung im Nassabbaubereich zur Verfügung steht. Auf den o.g. Fl.-Nrn. wird derzeit Kiesabbau im Trockenabbauverfahren betrieben. Der Kiesabbau wurde zuletzt mit Bescheid vom 08.07.2014 bis zum 31.12.2023 ver-längert. Bisher wurde der Kiesabbau im Trockenabbauverfahren bis zu einer Höhe von 531,5 mNN genehmigt. Ein Teil der Grube wurde im Trockenabbaubereich be-reits abgebaut. Die Wiederverfüllung wurde bisher mit Z1.1-Material geplant. Die Geländeoberkante (GOK) des Abbaugebietes liegt auf ca. 555,6 mNN. Die Kies-lagerstätte befindet sich in den Niederterrassenschottern des Inn. Diese quartären Kiespakete (mit schluffigen und sandigen Schichteinlagerungen) können bis zu mehreren Dekameter mächtig sein. Aufgrund ihrer Durchlässigkeit bilden sie zugleich den obersten Grundwasserleiter, der in Richtung Inn strömt, welcher den Vorfluter darstellt. Der Grundwasserstauer wird von der wesentlich feinkörnigeren Molasse des Tertiärs gebildet. Für das geplante Vorhaben wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz erteilt. Weiterhin wurde eine allg. Vorprüfung nach Anlage 1 Nr. 13.15 Umweltverträglichkeitsgesetz durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
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Bayern
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Fax: | +49 8631 699-699 |
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Datum der Entscheidung
24.03.2022