Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Weißenhorn betreibt derzeit im Trinkwasserschutzgebiet Grafertshofen die Brunnen Ib, II und IIIb und zukünftig den Brunnen V anstelle Ib. Das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Zum Betrieb der Brunnen ist beim Landratsamt Neu-Ulm ein Gestattungsverfahren anhängig. Der Betrieb der Brunnen II, IIIb und V stellt ein Vorhaben nach Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP- dar. Das Landratsamt Neu-Ulm hatte hierzu eine allgemeine Einzelfallprüfung durchzuführen.
Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
Hinweis:
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar, § 3a UVPG.
Landratsamt Neu-Ulm
Az: 42-6421.2/2
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 731 7040-8999 |
URL: | https://www.landkreis-nu.de/ |
Datum der Entscheidung
23.06.2020