Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Weißenhorn betreibt derzeit im Trinkwasserschutzgebiet Grafertshofen die Brunnen Ib, II und IIIb und zukünftig den Brunnen V anstelle Ib. Das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Zum Betrieb der Brunnen ist beim Landratsamt Neu-Ulm ein Gestattungsverfahren anhängig. Der Betrieb der Brunnen II, IIIb und V stellt ein Vorhaben nach Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP- dar. Das Landratsamt Neu-Ulm hatte hierzu eine allgemeine Einzelfallprüfung durchzuführen.

Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

Hinweis:
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar, § 3a UVPG.

Landratsamt Neu-Ulm
Az: 42-6421.2/2

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

23.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AV UVP Brunnen II, IIIb und V Graftershofen ( AV UVP Brunnen II, IIIb und V Graftershofen.pdf )