Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt –, Karlsplatz 2, 63739 Aschaffenburg, reichte am 13.06.2019 beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg – Untere Wasserbehörde – einen Antrag auf Zulassung eines Gewässerausbaus gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein.

Der verrohrte Abschnitt des Kühruhgrabens im Bereich der „Großmutterwiese,“ Fl.-Nrn. 3853 und 3854, Gemarkung Aschaffenburg soll unterhalb des „Hannewackeldudelsees“ überwiegend offengelegt werden.

Die ca. 205 m lange neue Trasse soll auf der „Großmutterwiese“ gleich pendelnd am Rand der Bolzplatzfläche vorbeiführen und dabei größtmögliche Rücksicht auf den vorhandenen, hainartigen Baumbestand nehmen. Ziel des Gewässerausbaus ist es, das Potenzial des Kühruhgrabens zur Selbstregulierung zu aktivieren und den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen. Daneben soll durch die gestalterisch-ökologische Maßnahme auch das Erlebnispotenzial des inmitten der Stadt sichtbaren Gewässers für umweltpädagogische Ziele genutzt werden.
Der Kühruhgraben soll mit einer Tiefe von ca. 1,3 m, einer Sohlbreite von ca. 50 cm und einer Gesamtbreite von ca. 3,9 - 4,3 m in einem offenen Graben fließen. Zur Querung eines Fußwegs sowie zur Erhaltung des Baumbestandes ist zu Beginn der neuen Trasse eine Verrohrung (DN 450) auf 18 m Länge vorgesehen. Gleiches gilt für den unteren Abschnitt wegen benachbarter Bäume (ca. 8 m Länge) und für die Unterquerung der Zugangswege von Deschstraße und Lindenallee (ca. 10 m Länge). An zwei Stellen sind Sitzstufen am Ufer geplant, um den Aufenthalt auch unmittelbar am Gewässer und damit die Erlebbarkeit des Kühruhgrabens zu fördern. Außerdem wird der neue Bachgraben auf Höhe des Ludwigsbrunnens mit einem ca. 2,5 m breiten Brückensteg überspannt. Die vorhandene Bachverrohrung soll mit Beton verdämmt und verschlossen werden.

Die Herstellung des offenen Bachlaufs samt dem Neubau von drei Verrohrungslängen, zwei Sitzstufen und eines Brückenstegs sowie die Beseitigung der vorhandenen Bachverrohrung, stellen einen Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 WHG dar.

Der Gewässerausbau bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich einer wasserrechtlichen Planfeststellung. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt – hat daher um Prüfung gebeten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens vorliegen.

Der beantragte Gewässerausbau ist der Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeordnet.

Daher war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Stadt Aschaffenburg
-Untere Wasserbehörde-

Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63
63701 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de
Telefon: +49 6021 330-1363
Fax: +49 6021 330-679
URL: http://www.aschaffenburg.de

Datum der Entscheidung

15.07.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung Ergebnis UVP-Vorprüfung.pdf )
UVP-Bericht ( UVP-Bericht.pdf )