Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die H&H Kraftwerksbetreiber GbR als Betreiberin der im Betreff genannten Wasserkraftanlage hat dem Landratsamt Günzburg Antragsunterlagen für eine nachträgliche Genehmigung ihrer ohne die erforderliche wasserrechtliche Gestattung errichteten Rechenreinigungsanlage vorge-legt. Das Vorhaben dient der Gewässerbenutzung. Durch zusätzliche bauliche Anpassungen sollen die nicht genehmigten Veränderungen an der Wasserkraftanlage einer nachträglichen Genehmigung zugänglich gemacht werden. So soll Zivilisationsmüll künftig in einer über der Spülrinne befindlichen Gitterstruktur aufgefangen, separiert, entnommen und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Die Funktionsfä-higkeit des Konzepts soll während eines längeren Probebetriebs überwacht und bewertet wer-den. Es wurde die Erteilung einer Bewilligung nach §§ 10, 12 u. 14 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt. Das Landratsamt Günzburg führt deshalb ein Verfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung nach § 11 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 69 Satz 2 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens hat das Landratsamt Günzburg gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 5 und 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Spalte 2 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch eine allgemeine Vorprüfung zu entscheiden, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. Die vom Landratsamt Günzburg durchgeführte überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung des § 7 UVPG und der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergab, dass von dem Vorhaben erheblich nachteiligen Auswirkungen, die bei der Zulassungsentscheidung nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
11.03.2022