Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Markt Waging am See betreibt als Gemeindewerke Waging a. See südöstlich von der Ortschaft Frohnholzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1568, 1567 der Gemarkung Kirchanschöring und der Fl.-Nr. 1102 der Gemarkung Petting eine kommunale Kläranlage. Bei der Kläranlage handelt es sich um eine mechanisch-biologische-chemische Abwasserbehandlungsanlage die auf eine Ausbaugröße von bisher 32.500 Einwohnergleichwerten (EW60) ausgelegt ist.
Das in der Kläranlage behandelte Abwasser wird über einen Kanal in den OBAG-Werkskanal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1492, Gemarkung Kirchanschöring eingeleitet. Soweit in Ausnahmefällen die Nutzung des OBAG-Werkskanal nicht möglich ist (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten) erfolgt die Einleitung unmittelbar vor dem Stauwerk in die Götzinger Achen.

Mit Datum vom 13.11.2018 und mehrmaligen Änderungen und Ergänzungen beantragte der Markt Waging am See eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Einleiten von behandelten Abwasser aus der Kläranlage. Darüber hinaus plant der Markt Waging am See aufgrund gestiegener Einwohnergleichwerten, sowie unter Berücksichtigung einer Zukunftsreserve die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage auf 65.000 Einwohnergleichwerten (EW60). Dies entspricht einer zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d.
Hierzu ist im Wesentlichen der Neubau einer Siebrechenanlage (2-straßig), Erweiterung der Fällungsanlage, sowie der Bau eines zweiten Vorklärbeckens vorgesehen. Damit verbunden ist eine Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen und der Mess- und Regelungstechnik.
Die beantragten Ablaufwerte (Bescheidswerte) bleiben zur bisherigen Gestattung unverändert.

Aufgrund der Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um keine reine Anschlussgestattung, sodass das Vorhaben unter den Anwendungsbereich der Anlage 1 Nr. 13.1 zum UVPG fällt. Aufgrund der zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d unterliegt das Vorhaben der Nr. 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG. Hiernach ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Traunstein
Sachgebiet 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Telefon: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-449
URL: http://www.traunstein.bayern

Datum der Entscheidung

01.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung negative UVP-Vorprüfung für Kläranlage Waging ( Bekanntmachung negative UVP-Vorprüfung für Kläranlage Waging.pdf )