Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Zuge der Baumaßnahme „B 427 - Umgehung Bad Bergzabern“, fallen beim Tunnelbau in großem Umfang Ausbruch- und Aushubmassen (Erdmassen) an, die auf dafür geeigneten Flächen dauerhaft abzulagern sind. Bereits im Vorfeld wurden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Süd als geeignet erscheinende Flächen ermittelt, von denen die Vorliegende im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens legitimiert werden soll. Ob die Fläche letztendlich als dauerhaftes Erdmassenlager genutzt werden muss, hängt vom tatsächlichen Anfall unbrauchbarer Massen im Zusammenhang mit dem Tunnelbau der OU Bad Bergzabern ab, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig feststeht. Um jedoch im Bedarfsfall kurzfristig auf die Fläche zugreifen zu können, wird vorliegendes Abstimmungsverfahren durchgeführt. Alle Flurstücke wurden im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren „Neubau der Ortsumgehung Bad Bergzabern im Zuge der Bundesstraße Nr. 427 (B 427)“ erworben und befinden sich im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung. Bereichsweise werden die Flurstücke bereits im Zuge der Baumaßnahme der Ortsumgehung Bad Bergzabern baulich in Anspruch genommen. Für den eigentlichen Ablagerungsbereich ist eine Fläche von insgesamt 3.600 m² vorgesehen, auf der eine bodenähnliche Auffüllung mit unbelastetem Aushubmaterial (Z0) geplant ist.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Speyer

St. Guido-Straße 17
67346 Speyer
Postfach 1880
67328 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: lbm@lbm-speyer.rlp.de
Telefon: 06232/626-0
Fax: 06232/626-2912

Datum der Entscheidung

11.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19.1 UVP - Vorprüfung ( 19.1 UVP - Vorprüfung.pdf )