Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aktenzeichen: 766.0022/21/1.6.2 (SG-41) 766.0023/21/1.6.2 (SG-42) 766.0024/21/1.6.2 (SG-43) 766.0039/21/1.6.2 (SG-44) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) Die RWF Verwaltungs GmbH, Teichweg 10, 33100 Paderborn (SG-41), die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-42), die SoLa Energiepartner GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-43) und die Montes Pullum GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-44) beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: SG-41: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 9, Flurstück 53, 54, 55, 56 SG-42: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 9, Flurstück 20, 21, 44, 72, 73 SG-43: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstück 3, 6 SG-44: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 13, Flurstück 42 Bei der Anlage SG-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Leistung von 4,2 MW. Bei der Anlage SG-42 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Leistung von 5,5 MW. Bei der Anlage SG-43 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 110,13 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m, einer Gesamthöhe von 179,26 m und einer Leistung von 4,2 MW. Bei der Anlage SG-44 handelt es sich um eine WEA des Typs Vestas V-126-3,45 HTq mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotorblattdurchmesser von 126 m, einer Gesamthöhe von 229 m und einer Leistung von 3,6 MW. Die Anlagen SG-41, SG-42, SG-43 sollen laut Antrag im vierten Quartal 2021 und die SG-44 am 31.12.2022 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.10.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.07.2022 - 17.08.2022