Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier, hat die wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die für die Aufgabe (Beseitigung) des Flechtbinsenteiches im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf beantragt.

Der Flechtbinsenteich im EVZ Mertesdorf wurde mit wasserrechtlichem Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Trier vom 20.11.1981 plangenehmigt und stellt damit ein Gewässer III. Ordnung dar. Nun soll der Teich als zusätzliches Regenrückhaltebecken genutzt werden. Dieses Vorhaben stellt rechtlich die Beseitigung eines Gewässers im Sinne des § 67 WHG dar.

Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 7 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Trier-Saarburg

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: kv@trier-saarburg.de

Datum der Entscheidung

10.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021_11-10 UVP Vorprüfung EVZ Mertesdorf ( 2021_11-10 UVP Vorprüfung EVZ Mertesdorf.pdf )