Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier, hat die wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die für die Aufgabe (Beseitigung) des Flechtbinsenteiches im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf beantragt.
Der Flechtbinsenteich im EVZ Mertesdorf wurde mit wasserrechtlichem Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Trier vom 20.11.1981 plangenehmigt und stellt damit ein Gewässer III. Ordnung dar. Nun soll der Teich als zusätzliches Regenrückhaltebecken genutzt werden. Dieses Vorhaben stellt rechtlich die Beseitigung eines Gewässers im Sinne des § 67 WHG dar.
Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 7 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
10.11.2021