Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Burglauer beantragte mit Schreiben vom 02.03.2021 die Neuerteilung einer Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser für Trinkwasserzwecke aus den Tiefbrunnen 2 und 3 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1714/0 und 1758/0 der Gemarkung Burglauer. Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-0
Fax: +49 9771 94-300
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

17.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung für 23.11.2021 über das Zutagefördern von Grundwasser aus den Tiefbrunnen 2 und 3 der Gemarkung Burglauer ( Bekanntmachung für 23.11.2021 über das Zutagefördern von Grundwasser aus den Tiefbrunnen 2 und 3 der Gemarkung Burglauer.pdf )