Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Burglauer beantragte mit Schreiben vom 02.03.2021 die Neuerteilung einer Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser für Trinkwasserzwecke aus den Tiefbrunnen 2 und 3 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1714/0 und 1758/0 der Gemarkung Burglauer. Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-0 |
Fax: | +49 9771 94-300 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
17.11.2021