Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), in der Gemarkung Spremberg, Flur 36 und 37 sowie Gemarkung Terpe, Flur 2 und 3 das Kraftwerk Schwarze Pumpe durch die Erhöhung der Frischdampfmenge sowie die Anpassung der Emissionsdaten und der SBS-Qualitätsparameter wesentlich zu ändern.
Das Kraftwerk Schwarze Pumpe ist der Nummer 1.1 mit einem G in Spalte c und einem E in Spalte d des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) zuzuordnen.
Weiterhin ist das Kraftwerk der Nummer 1.1.1 mit einem X in Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen und unterliegt somit der Einstufung als UVP-pflichtiges Vorhaben. Bei Änderung eines UVP-pflichtigen Vorhabens ist nach § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht des Änderungsvorhabens durchzuführen.
Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
10.11.2021