Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die SWE Scharfen Windenergie GmbH & Co. KG, Karlstr. 20, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt für den Standort Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 22, Flurstück 31, eine Genehmigung nach § 16 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Betriebes einer Windkraftanlage zur Nachtzeit (Umstellung des Betriebsmodus, Leistungserhöhung) Die v.g. Anlage ist unter Nr. 1.6 des UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass die geänderte Betriebsweise nicht zur Lärmbelastung an dem am stärksten vorbelasteten Wohnhaus beiträgt und an den weiteren Wohnhäusern zu einer Gesamtbelastung führt, die – ohne dass von Rundungsregelungen Gebrauch gemacht werden müsste - im Bereich des Zulässigen verbleibt. Die Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Datum der Entscheidung
30.01.2020