Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Reutlingen, vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Reutlingen, stellt einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung für die Umgestaltung in den Bereichen von der Brücke Hans-Roth-Weg bis zur Brücke Hoffmannstraße sowie von der Brücke Steinachstraße bis Robert-Heck-Straße 47 (Im Wasen) in Betzingen. Das Vorhaben ist Teil des Entwicklungskonzeptes Echaz in Betzingen und dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie der ökologischen Aufwertung des Gewässers. Zudem wird die Aufenthaltsqualität verbessert. Gegenstand der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 UVPG sind hier die Planbereiche 2 und 4. Die übrigen Planungsbereiche (1 und 3) sind nicht Gegenstand dieser Vorprüfung, für diese wurde bereits die entsprechende Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt. Für die beantragte Umgestaltung ist nach § 1 Abs. 1 und § 7 UVPG i.V.m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anla-ge 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen wie die Erhöhung der Lärm-, Staub- und Abgasemissionen beschränken sich auf die Bauphase. Im Bereich des Naturdenkmals und geschützten Geotops „Schneckenpflaster“ östlich der Brücke Hoffmannstraße finden zum Schutz auf einer Strecke von 60 m keine Eingriffe in das Gewässerbett der Echaz statt. Die Arbeiten werden zum Schutz der Tiere zudem außerhalb der jeweiligen Brut- Laich- und Aufzuchtzeiten ausgeführt. Die Lebensraumfunktionen im Planbereich werden insgesamt deutlich aufgewertet. Der Schutz von Menschen und Sachgütern wird durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes erhöht. Insgesamt findet eine Aufwertung des Bereichs statt. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt zum Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
LRA Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764
Reutlingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | post@kreis-reutlingen.de |
Telefon: | 07121 480-0 |
Fax: | 07121 480-1800 |
URL: | http://www.kreis-reutlingen.de |
Datum der Entscheidung
07.06.2022