Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Vorhabens sind Maßnahmen der nachträglichen Lärmvorsorge und eine Trassenanpassung an der Bestandsstrecke der BAB A 70 im Bereich der Stadt Hallstadt und der Stadt Bamberg, beide Landkreis Bamberg. Geplant sind Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1566 m und einer Gesamthöhe von maximal 14,00 m. Die an der A 70 in diesem Bereich zusätzlich vorgesehenen Trassenanpassungen mit Ersatzneubau von drei Brückenbauwerken bestehen weitgehend in einer Anhebung der derzeitigen Fahrbahngradiente um maximal 2,60 m im Kreuzungsbereich der derzeitigen A 70 mit der Bahnlinie Bamberg-Hof. Wegen des Ausbaus der Bahnlinie muss das künftige Kreuzungsbauwerk insbesondere mit einer größeren lichten Höhe (bisher 6,05 m, künftig 7,20 m) ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang soll die Fahrbahn der A 70 auf den Regelquerschnitt RQ 31 erweitert werden. Dazu wird die bestehende Richtungsfahrbahn Schweinfurt von bisher 10,00 m auf eine Regelbreite von 12,00 m verbreitert; insbesondere erfolgt dadurch die Anlage eines ausreichend breiten Seitenstreifens zur Erhöhung der Sicherheit. Die Richtungsfahrbahn Bamberg wird von 10,00 m auf 12,50 m verbreitert, da hier aufgrund des Abstandes der AS Hallstadt zur AS Bamberg ein Verflechtungsstreifen angeordnet werden muss. Im Bereich der Beschleunigungs- und Verzögerungs- sowie des Verflechtungsstreifens beträgt die Regelbreite der Richtungsfahrbahnen künftig 12,50 m. Die Durchführung der UVP-Prüfung beruht vorliegend auf § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444
Bayreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ofr.bayern.de |
Telefon: | +49 921 604-0 |
Fax: | +49 921 604-1258 |
URL: | http://www.regierung.oberfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.11.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.03.2021 - 01.04.2021