Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Bautzen, Kreisentwicklungsamt ist der Antrag einer Erstaufforstungsmaßnahme in der Gemarkung Sabrodt, Flur 4 für Teile der Flurstücke 78/1 und 79/8 mit einer Flächengröße von insgesamt 3,6080 ha zur Genehmigung nach § 10 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vorgelegt worden. Das Landratsamt Bautzen ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als untere Landwirtschaftsbehörde zuständige Genehmigungsbehörde.

Das geplante Vorhaben fällt unter die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Anlage 1 unter Nr. 17.1 als „Erstaufforstung“ bezeichneten Vorhaben.
Für die beabsichtigte Erstaufforstung mit einer Flächengröße von 3,6080 ha ist gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Anlage 1 in einer standortbezogenen Vorprüfung zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 6 bis 14 UVPG unterzogen werden muss.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen einschließlich der geeigneten Angaben des Vorhabenträgers gemäß § 7 Abs. 4 des UVPG wurde entschieden, dass für das o. g. Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren der Maßnahme nicht zu erwarten sind.
Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 sind der nachstehenden Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung zu entnehmen:
Die Größe der Erstaufforstung, deren räumliche Lage sowie die mit der Aufforstung verbundene Etablierung von standortgerechten Waldbeständen sind nicht geeignet, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu verursachen. Schutzgüter werden durch das Vorhaben nicht negativ beeinträchtigt. Die Aufforstung mit standortheimischen Baumarten bindet an die bereits bestehende Waldfläche an und wird zukünftig eine Aufwertung des Landschaftsbildes darstellen.

Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen
Kreisentwicklungsamt

Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Sachsen
Deutschland

E-Mail: agrarstruktur@lra-bautzen.de
URL: https://www.landkreis-bautzen.de/

Datum der Entscheidung

23.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Sabrodt ( UVP-Sabrodt.pdf )