Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) beabsichtigt das Vorhaben „Ökologische Sanierung der Oberen Warnow“, Projektabschnitt 1 (PA 1) zwischen Zaschendorf und Mickowsee sowie Projektabschnitt 2 (PA 2) zwischen Mickowsee bis Alt Necheln im Amt Crivitz (Gemeinden Cambs, Langen Brütz) sowie im Amt Sternberger Seenlandschaft (Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Stadt Brüel, Weitendorf), Landkreis Ludwigslust-Parchim, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt.

Der Fluss Warnow stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Die betroffenen Abschnitte sind Teile des Wasserkörpers WAOB-0300 (Wasserkörper-Name: Warnow Karnin bis Mickowsee, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Warnow) sowie WAOB 0100 (Wasserkörpername: Warnow Mickowsee bis Weitendorf).

Mit der Sanierungsplanung beider Projektabschnitte (PA 1 und 2) sollen im Talraum der Oberen Warnow Maßnahmen des aktuellen Bewirtschaftungsplans gemäß WRRL umgesetzt werden, in Abstimmung mit Maßnahmen der FFH-Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) für im Vorhabengebiet liegende Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung-GGB.

Hintergrund der ökologischen Sanierung der Oberen Warnow ist die Umsetzung der Ziele der WRRL zur Erreichung des „guten Zustandes" des Fließgewässers bis zum Jahr 2027.

Im PA 1 ist die Etablierung eines typkonformen Fließgewässerabschnittes auf ca. 3,5 km notwendig. Der PA 2 umfasst eine Gesamtlänge von 7,5 km.

Im PA 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors
- Wiederherstellung typspezifischer Fließgewässerstrukturen durch Neutrassierung des Gewässerlaufes (auf ca. 2000 m Länge) und Einbringen von Strukturelementen
- Ergänzende Strukturanreicherung/Strömungsauslenkung
- Etablierung von niederungsbegleitenden Gehölzen innerhalb des Entwicklungskorridores

Im PA 2 sind folgende Maßnahmen geplant:
- Neutrassierung des Gewässerlaufes (auf ca. 2.350 m Länge)
- Strukturanreicherung/Strömungsauslenkung durch Einbau von Strukturelementen
- Nährstoffrückhalt durch Grabenverfüllung
- Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridores
- Etablierung von niederungsbegleitenden Gehölzen innerhalb des Entwicklungskorridores/potenzielle Neuwaldbildung

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

05.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AAz_35_36_2021_08_16_S_417 ( AAz_35_36_2021_08_16_S_417.pdf )
Bekanntmachung_Internetseite_Amt_Crivitz_2021_08_16 ( Bekanntmachung_Internetseite_Amt_Crivitz_2021_08_16.pdf )
Crivitzer_Amtsbote_Nr_08_2021_08_27_Mitteilung_S_5 ( Crivitzer_Amtsbote_Nr_08_2021_08_27_Mitteilung_S_5.pdf )
Amtsbl_Sternberger_Seenlandschaft_Nr_09_2021_S_9 ( Amtsbl_Sternberger_Seenlandschaft_Nr_09_2021_S_9.pdf )