Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Dahme-Spreewald, Gemarkung Gersdorf, Flur 1, Flurstücke 112, 114, 115, 116, 117, 118 und 119 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 4,1370 ha (Anlage eines Mischwaldes mit Waldrandgestaltung). Westlich und südlich dieser beantragten Erstaufforstungsfläche schließt sich die Erstaufforstungsge-nehmigung der Firma Ettrich (AZ: LFB_SELU_Obf-Luck-3600/515+24#) mit einer Fläche von 19,0776 ha an. Die Flächen sind zu summieren und mit einer gemein-samen Flächengröße von 23,2146 ha zu betrachten. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Erstaufforstungen von 20 ha bis weniger als 50 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 13.Dezember 2021, Az.: LFB_SELU_Obf-Luck-3600/515+26#409274/2021 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Die Flächennutzung ist überwiegend durch Waldflächen charakterisiert. Es entste-hen hochwertige Mischholzbestände die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Laubholzbestände hohen ökologischen Ansprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe, dem Vorhaben zuzustimmen. In der Gemarkung Gersdorf liegt der Waldanteil bei 10 %, daher ist die Anreiche-rung von Wald an diesem Standort sehr positiv einzuschätzen Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust. Weitere Vorhaben, die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht fest-gestellt worden. Die Flächen werden gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Nut-zungsartenänderung zu Wald ist ökologisch ein Gewinn. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
13.12.2021