Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Ebensfeld hat beim Landratsamt Lichtenfels die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung des Sträublingsbaches auf einer Teilstrecke im Norden des Marktes Ebensfeld beantragt. Das Vorhaben erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus und bedarf daher gemäß § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich der Planfeststellung. Nach § 68 Abs. 2 WHG kann für einen Gewässerausbau, für den nach dem UVPG keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Das Vorhaben fällt unter Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist demnach zunächst im Zuge einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls i.S.d. § 7 Abs. 2 UVPG zu beurteilen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Die Prüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe war zu beurteilen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Ziffer 3.2 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung hat ergeben, dass keine der in den Ziffern 3.2.1 bis 3.2.11 genannten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt sind, sodass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels
Umweltzentrum SG 34
Kronacher Str. 28-30
96215
Lichtenfels
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-lichtenfels.de |
Telefon: | +49 9571 18-0 |
Fax: | +49 9571 18-300 |
URL: | http://www.landkreis-lichtenfels.de |
Datum der Entscheidung
28.02.2022