Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Kaltenkirchen hat die Planfeststellung gemäß § 68 Absatz 1 WHG zum Kiesabbau durch Nassauskiesung beantragt. Antragsgegenstand ist die Verlängerung der Abbaufrist um 10 Jahre. Die Antragsfläche des vorliegenden Antrags umfasst die Flurstücke 20/4, 20/5, 21/1, 22/1, 23/2 und 90/20 der Flur 6 und die Flurstücke 17/1, 27/3, 28/2, 29/2, 80/20, 81/20, 248, 249, 250 und 251 der Flur 5 der Gemeinde und Gemarkung Kaltenkirchen. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren (32.30549.1061.0300.005) entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
31.05.2023 - 31.05.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.09.2022 - 12.10.2022