Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH hat als Bevollmächtigte und im Namen und auf Rechnung für die Vorhabenträgerin Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH gem. § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) die Planfeststellung des Vorhabens Straßenbahnlinie 5 – Hauptbahnhof zum Universitätsklinikum, Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1), Hbf Vorplatz West bis Auffahrtsrampen Hessenbachstraße beantragt. Für das Vorhaben wird gem. §§ 5, 7 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 14.11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Auf eine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte verzichtet werden, da die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt hat und die Regierung von Schwaben den Entfall der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat (§ 7 Abs. 3 UVPG). Die Straßenbahnlinie 5 soll vom westlichen Tunnelportal des bereits planfestgestellten Tunnels unter dem Hauptbahnhof Augsburg entlang der Bürgermeister-Ackermann-Straße über die bestehenden Haltestelle „Augsburg West Park + Ride“ (Boschstraße) der Straßenbahnlinie 2 bis zur neu geplanten Wendeschleife östlich der Haltestelle Universitätsklinikum/BKH geführt werden. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist die Straßenbahnlinie 5 im Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) im Bereich vom Hauptbahnhof bis zu den Auffahrtsrampen der Hessenbachstraße zur Bürgermeister-Ackermann-Straße westlich der neu gebauten Brücke über die Wertach und Hessenbachstraße. Der darauffolgende Bereich von der Bürgermeister-Ackermann-Straße bis zur Endhaltestelle „Universitätsklinikum / BKH“ / Wendeschleife wird im Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) behandelt und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Länge der beantragten Neubaustrecke beträgt im PFA 1: - Vom Hauptbahnhof Vorplatz West bis zur Haltestelle Luitpoldbrücke (eingleisig stadtauswärts) über Rosenaustr. Süd: 534 Meter (inkl Anschluss Straßenbahnlinie 3 mit 54 Metern) - Von der Haltestelle Luitpoldbrücke bis zum Hauptbahnhof Vorplatz West (eingleisig stadteinwärts) über Perzheimstr. und Hörbrotstr.: 464 Meter (inkl. Anschluss Straßenbahnlinie 3 mit 43 Metern) - Von der Haltestelle Luitpoldbrücke bis zu den Auffahrtsrampen Hessenbachstraße (zweigleisig) über Holzbachstr.: 779 Meter Es sind zudem zwei neue Haltestellen im Bereich der Holzbachstraße, Ecke Pferseer Straße, sowie im Bereich Holzbachstraße, Einmündung Rosenaustraße, vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-schw.bayern.de |
Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.04.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.03.2021 - 21.04.2021