Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros IGwU vom 28.02.2020 beantragte die Marktgemeinde Glonn die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8 i.V.m. 10 WHG für die Grundwasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4116/3, Gemarkung Glonn, in Höhe von 40 l/s, 2.500 m³/d und 545.000 m³/a. Gleichzeitig soll das zum Schutz des Brunnens ausgewiesene Wasserschutzgebiet nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG neu festgesetzt werden. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung der allgemeinen Vorprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg
Eichthalstr. 5
85560
Ebersberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.bayern.de |
Telefon: | +49 8092 823-0 |
Fax: | +49 8092 823-210 |
URL: | http://www.lra-ebe.de |
Datum der Entscheidung
24.02.2022