Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Alterric IPP GmbH, Dreekamp 5, 26605 Aurich, hat beim Landkreis Osterholz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-138 EP 3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 131 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 200 m beantragt. Das Vorhaben umfasst daneben Zuwegungs-, Kranaufstellflächen. Der Standort der Anlage liegt im Außenbereich auf dem Flurstück 11, Flur 1 der Gemarkung Hellingst, in der Gemeinde Holste. Der Vorhabenträger hat die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Somit ist statt eines vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a i. V. m. Nr. 1.6.1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über geneh- migungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV)). Ein eventuelle Vorprüfung entfällt. Ein UVP-Bericht liegt vor.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Bauordnungsamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3100 |
Fax: | 04791 930-1099 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.07.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.03.2022 - 06.04.2022