Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung der Biogasanlage des Herrn Jürgen Rutz am Standort 66919 Saalstadt Gemarkung Saalstadt Flurstück 3403/1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Herr Jürgen Rutz hat beantragt, seine Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines dritten BHKWs gemäß § 16 BImSchG wesentlich zu ändern.

Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit besteht keine UVP-Pflicht.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
• Die Luftschadstoffemissionen der Anlage werden nur beim gleichzeitigen Betrieb der beiden BHKW´s erhöht. Diese bleiben jedoch sicher unterhalb der Bagatellmassenströme der Tabelle 7 in Ziffer 4.6.1.1 der TA Luft. Die Jahresfrachten der Luftschadstoffe ändern sich hingegen nicht, da die Inputstoffe und Mengen nicht verändert werden und sich somit die erzeugte Gasproduktion nicht verändert.
• Es entstehen keine neuen Abwasserströme.
• Es entstehen keine neuen Abfallströme.
• Es entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmemissionen.
• Das Erweiterungsvorhaben führt zu keiner Neuversiegelung von Flächen, da für die Aufstellung des dritten BHKW´s eine bereits versiegelte Fläche im Innenbereich der vorhandenen Anlage genutzt wird.
• Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden.
• Auf schützenswerten Bereichen entstehen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern

Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 0631 62409-0
Fax: 0631 62409-418
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

25.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020-03-25 Bekanntmachungstext UVPG ( 2020-03-25 Bekanntmachungstext UVPG.pdf )