Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Agrarbetrieb Tonkens beantragte die Grundwasserentnahme aus 3 Brunnen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlicher Flächen.
Das Zutage fördern von Grundwasser stellt eine Benutzung im Sinne § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist, dar. Eine Benutzung bedarf gem. § 8 Abs. 1 einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis umfasst das Zutage fördern von insgesamt max. 420.000 m³ Grundwasser im Jahr.
Die sog. Brunnen 1 und 2 befinden sich westlich der Bundesstraße 182 zwischen den Ortslagen Welsau und Neiden. Aus diesen beiden Brunnen sollen in Summe max. 320.000 m³ Grundwasser zutage gefördert werden. Der sog. Brunnen 3 befindet sich am westlichen Ortsrand der Ortslage Zinna südlich der Bundesstraße 183. Aus diesem Brunnen sol-len max. 100.000 m³/a Grundwasser zutage gefördert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Nordsachsen
Umweltamt, Wasserbehörde
04855
Torgau
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | wasserbehoerde@lra-nordsachsen.de |
URL: | https://www.landkreis-nordsachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
02.07.2021