Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windkraft Aupke GmbH, Zur Landwehr 36, 59469 Ense hat mit Antrag vom 19.07.2022, eingegangen am 22.07.2022 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für fünf Windenergieanlagen auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20220529 / 1 / Günne / 10 / 55 20220530 / 2 / Günne / 10 / 63 20220531 / 3 / Günne / 10 / 64 20220532 / 4 / Günne / 10 / 62 20220533 / 5 / Günne / 10 / 131 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 mit einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Nennleistung von 5.560 kW, einer Nabenhöhe von 166,60 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Auf Antrag gemäß § 7 Abs. 3 UVPG des Antragstellers wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 02.11.2022 bis 02.12.2022 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 02.11.2022 bis 02.01.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.12.2023
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
16.02.2023 - 16.02.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.11.2022 - 02.12.2022