Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde, wurde die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG im Rahmen des Neubaus von drei Mehrfamilienhäusern mit Kellergeschoss und Tiefgarage westlich der Wernhüterstraße beantragt. Das Bauvorhaben liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1560/91, Gemarkung Augsburg. Die zukünftige Adressierung lautet Urmelstraße 6, 8 und 10, 86165 Augsburg. Inhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis ist das Einbringen einer Spundwand (bauzeitlich) sowie des Kellers und der Tiefgarage (dauerhaft) in das Grundwasser, außerdem die bauzeitliche Entnahme von Grundwasser für die Wasserhaltung in der Baugrube und dessen anschließende Versickerung. In diesem Zusammenhang ist zudem beantragt, fünf Entspannungsbrunnen zu erstellen und nach der Baumaßnahme wieder zu verfüllen. Für die Bauwasserhaltung wird über eine Betriebsdauer der Wasserhaltung von ca. 252 Tagen (entspricht 9 Monaten) eine Gesamtpumpmenge von ca. 350.000 m³ erwartet. Die Absenkung des Grundwassers soll mittels acht zu bohrender Brunnen im Quartär bei einer mittleren Pumpmenge von 16 l/s und vier Entspannungsbrunnen im Tertiär bei einer Förderleistung von 5 l/s innerhalb der wasserdicht ausgeführten Baugrube erfolgen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Umweltamt Augsburg
Schießgrabenstr. 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | stadt@augsburg.de |
Telefon: | +49 821 324-0 |
Fax: | +49 821 324-7323 |
URL: | http://www.augsburg.de |
Datum der Entscheidung
18.03.2024