Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Amt Leezen als Betreiberin der Kläranlage Neversdorf beabsichtigt die Amtskläranlage in Neversdorf von derzeit 8.200 auf 14.000 Einwohnerwerte (EW) zu erweitern. Die Kläranlage befindet sich auf dem Grundstück Hauptstraße 98c in Neversdorf (Gemeinde und Gemarkung Neversdorf, Flur 3, Flurstück 71/2). Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen wasserrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich der Einleitungsmengen und Überwachungswerte. Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/

Datum der Entscheidung

26.04.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-04-26 Bekanntmachung neg. UVP-Vorprüfung KA Neversdorf ( 2023-04-26 Bekanntmachung neg. UVP-Vorprüfung KA Neversdorf.pdf )