Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Tuttlingen beantragt eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für die Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V auf der Gemarkung Talheim (Kreis Tuttlingen). Die dazugehörige Sickerwasserbehandlungsanlage sowie der neue Sickerwasserspeicher befindet sich auf der Gemarkung Durchhausen (Kreis Tuttlingen). Um die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin zu gewährleisten, soll der schrittweise Ausbau weiterer Verfüllabschnitte erfolgen. Die direkt an die bestehenden Deponieabschnitte angrenzende Ausbaufläche umfasst ca. 6, 1 ha. Beseitigt werden sollen dort weiterhin nicht verwertbare mineralische Abfälle. Diese Erweiterung ist notwendig, da die Kapazitäten der bereits ausgebauten Deponieabschnitte I bis III angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Verfüllung nur noch etwa drei bis vier Jahre ausreichen werden. Da von den mit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss genehmigten technischen Ausführungen der Erweiterung abgewichen werden soll, ist eine erneute Planfeststellung erforderlich. Das Regierungspräsidium Freiburg ist für die Durchführung des Verfahrens zuständig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.10.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.08.2023 - 21.09.2023