Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, hat mit Antrag vom 23.02.2023 eine wasserrechtliche Genehmigung für den Umbau der Sohlrampe an der Mündung der Kößnach in die Donau beantragt. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dar. Es wird ein Verfahren nach § 68 WHG durchgeführt.

Das Vorhaben bedarf gemäß § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.
Die standortbezogene Vorprüfung wird gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt.
Die Prüfung in der ersten Stufe hat ergeben, dass sich das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet befindet. Somit liegen besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3.1 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor.
Deshalb war auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Prüfung auf der zweiten Stufe hat ergeben, dass es sich um einen naturnahen Gewässerausbau handelt, bei dem längerfristig eine Verbesserung der ökologischen Bedingungen zu erwarten sind. Durch den kleinräumigen Charakter des Vorhabens, die Geringfügigkeit des Eingriffes und der langfristig zu erwartenden Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Der im Fauna-Flora-Habitat-Managementplan festgesetzte Erhalt der Konnektivität zu Laichgebieten und Jungfischhabitaten wird durch die Maßnahme sogar unterstützt. Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers dient auch der Umsetzung der Ziele gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Insgesamt wirkt sich das Vorhaben positiv auf die Umwelt und das Natura 2000-Gebiet aus.

Bei dem Umbau der Sohlrampe in eine Sohlgleite an der Mündung der Kößnach in die Donau sind daher keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der vorliegenden besonderen örtlichen Gegebenheiten betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Straubing

Theresienplatz 2
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@straubing.de
Telefon: +49 9421 944-0
Fax: +49 9421 944-100
URL: http://www.straubing.de

Datum der Entscheidung

14.07.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Amtsblatt Nr. 29 _ 2023 vom 20.07.2023 ( Amtsblatt Nr. 29 _ 2023 vom 20.07.2023.pdf )