Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AF BMR Windenergie GmbH & Co. KG, Industriestraße 50, 52525 Heinsberg, hat endgültig am 15.05.2018 (erstmals am 18.12.2017) beim Landrat des Kreises Heinsberg gemäß § 4 BImSchG den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie (Windenergieanlage – WEA) in einem Erweiterungsbereich der Vorrangzone „Windpark Waldfeucht“ der Gemeinde Waldfeucht auf dem Grundstück, Gemarkung Waldfeucht, Flur 28, Flurstück 98, gestellt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 16) des Typs Nordex N149/4.5 TS125 mit einer Nabenhöhe von 125 m, einem dreiflügeliger Rotor mit einem Durchmesser von 149,1 m, einer Gesamthöhe der Anlage von 199,55 m über Grund und einer maximalen Bauhöhe von 271 m über NN. Die Nennleistung der Anlage wird mit 4,5 MW angegeben. Die Windenergieanlage soll in einem Erweiterungsbereich einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie der Gemeinde Waldfeucht errichtet werden. Eine Höhenbeschränkung wurde im Plangebiet nicht festgeschrieben. Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat am 19.12.2017 die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldfeucht „Konzentrationszone Windpark Selsten - Bocket“ beschlossen und am 29.03.2018 öffentlich bekannt gegeben. Mit Bekanntgabe erlang die Ausweisung der Konzentrationszone Rechtskraft. Die Antragstellerin hat am 10.09.2018 gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung wird für zweckmäßig erachtet, sodaß eine UVP-Pflicht besteht. Ein UVP-Bericht wurde seitens der Antragstellerin vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Heinsberg
Immissionsschutz A63
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-heinsberg.de |
Telefon: | 02452-130 |
Fax: | 02452-136350 |
URL: | www.kreis-heinsberg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.03.2019
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.02.2018
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.11.2018 - 04.12.2018