Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Velburg, Hinterer Markt 1, 92355 Velburg, beantragt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Art. 15 BayWG (Bayer. Wassergesetz) zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I und II der Wasserversorgung der Stadt Velburg auf den Grundstücken Fl.Nrn. 361 und 364 der Gemarkung Lengenfeld, Stadt Velburg, zur Trinkwasserversorgung (einschl. Löschwasserbereitstellung) sowie zur Betriebswasserversorgung in Trinkwassergüte. Beantragt wird die beschränkte Erlaubnis für eine Entnahme von
- max. 11 l/s je Brunnen
- max. 1.050 Kubikmeter/d aus beiden Brunnen zusammen
- max. 200.000 Kubikmeter/a je Brunnen, wobei die jährliche Gesamtentnahme aus beiden Brunnen zusammen auf 350.000 Kubikmeter/a beschränkt ist.

Das Vorhaben der Stadt Velburg stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 zum UVPG zu prüfen war.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland

E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Telefon: +49 9181 470-191
Fax: +49 9181 470-6691
URL: http://www.landkreis-neumarkt.de

Datum der Entscheidung

28.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP ( Bekanntmachung UVP.pdf )