Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Velburg, Hinterer Markt 1, 92355 Velburg, beantragt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Art. 15 BayWG (Bayer. Wassergesetz) zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I und II der Wasserversorgung der Stadt Velburg auf den Grundstücken Fl.Nrn. 361 und 364 der Gemarkung Lengenfeld, Stadt Velburg, zur Trinkwasserversorgung (einschl. Löschwasserbereitstellung) sowie zur Betriebswasserversorgung in Trinkwassergüte. Beantragt wird die beschränkte Erlaubnis für eine Entnahme von
- max. 11 l/s je Brunnen
- max. 1.050 Kubikmeter/d aus beiden Brunnen zusammen
- max. 200.000 Kubikmeter/a je Brunnen, wobei die jährliche Gesamtentnahme aus beiden Brunnen zusammen auf 350.000 Kubikmeter/a beschränkt ist.
Das Vorhaben der Stadt Velburg stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 zum UVPG zu prüfen war.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
28.08.2019