Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma energielenker BGA Templin GmbH, Hafenweg 15 in 48155 Münster beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 17268 Templin in der Gemarkung Hindenburg, Flur 3, Flurstücke 64, 66 bis 74 und 80 eine Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle (Biogasanlagen) wesentlich zu ändern (Az.: G02421). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Datum der Entscheidung

01.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G02421_Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( G02421_Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf )