Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag nach § 16 Abs. 1 BImSchG vom 21.07.2017, komplett überarbeitet mit Antragsunterlagen Stand 03.12.2018, auf wesentliche Änderung und Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 228 und 229, jeweils Gemarkung und Gemeinde Engelsberg, durch Herrn Roland Schreier, Dunstenstein 1, 84549 Engelsberg – - Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG Herr Roland Schreier beabsichtigt seine bestehende Biogasanlage - Anlage nach Nr. 8.6.3.2 und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 der 4. BImSchV - zu ändern. Gegenstand der Änderung ist unter anderem die Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmleistung von 1.272 kW auf 2.588 kW. Für das Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 2 UVPG sowie Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in Zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Dies ist hier der Fall. In der maßgeblichen Umgebung der Biogasanlage sind keine naturschutz-, denkmalschutz- und wasserrechtlichen Schutzgebiete vorhanden, welche vom Anlagenbetrieb betroffen sein könnten. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens oder des Standorts können aufgrund überschlägiger Prüfung ausgeschlossen werden. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.77 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-275 wird gebeten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278
Traunstein
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@traunstein.bayern |
Telefon: | +49 861 58-0 |
Fax: | +49 861 58-449 |
URL: | http://www.traunstein.bayern |
Datum der Entscheidung
13.03.2019